Kurz gesagt: Sie haben Rechte – zögern Sie nicht, die oben gelistete verantwortliche Stelle bei uns
zu kontaktieren!
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder
Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in sonst einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich
bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Diese ist für Österreich die Datenschutzbehörde, deren
Website Sie unter https://www.dsb.gv.at/ finden. In Deutschland gibt es für jedes Bundesland einen
Datenschutzbeauftragten. Für nähere Informationen können Sie sich an die Bundesbeauftragte für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wenden. Für unser Unternehmen ist die
folgende lokale Datenschutzbehörde zuständig:
Erklärung verwendeter Begriffe
Wir sind stets bemüht unsere Datenschutzerklärung so klar und verständlich wie möglich zu
verfassen. Besonders bei technischen und rechtlichen Themen ist das allerdings nicht immer ganz
einfach. Es macht oft Sinn juristische Begriffe (wie z. B. personenbezogene Daten) oder bestimmte
technische Ausdrücke (wie z. B. Cookies, IP-Adresse) zu verwenden. Wir möchte diese aber nicht
ohne Erklärung verwenden. Nachfolgend finden Sie nun eine alphabetische Liste von wichtigen
verwendeten Begriffen, auf die wir in der bisherigen Datenschutzerklärung vielleicht noch nicht
ausreichend eingegangen sind. Falls diese Begriffe der DSGVO entnommen wurden und es sich um
Begriffsbestimmungen handelt, werden wir hier auch die DSGVO-Texte anführen und
gegebenenfalls noch eigene Erläuterungen hinzufügen.
Auftragsverarbeiter
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder
andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;
Erläuterung: Wir sind als Unternehmen und Websiteinhaber für alle Daten, die wir von Ihnen
verarbeiten verantwortlich. Neben den Verantwortlichen kann es auch sogenannte
Auftragsverarbeiter geben. Dazu zählt jedes Unternehmen bzw. jede Person, die in unserem
Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Auftragsverarbeiter können folglich, neben
Dienstleistern wie Steuerberater, etwa auch Hosting- oder Cloudanbieter, Bezahlungs- oder
Newsletter-Anbieter oder große Unternehmen wie beispielsweise Google oder Microsoft sein.
Einwilligung
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Einwilligung“ der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter
Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder
einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu
verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten
einverstanden ist;
Erläuterung: In der Regel erfolgt bei Websites eine solche Einwilligung über ein Cookie-ConsentTool. Sie kennen das bestimmt. Immer wenn Sie erstmals eine Website besuchen, werden Sie meist
über einen Banner gefragt, ob Sie der Datenverarbeitung zustimmen bzw. einwilligen. Meist
können Sie auch individuelle Einstellungen treffen und so selbst entscheiden, welche
Datenverarbeitung Sie erlauben und welche nicht. Wenn Sie nicht einwilligen, dürfen auch keine
personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden. Grundsätzlich kann eine Einwilligung
natürlich auch schriftlich, also nicht über ein Tool, erfolgen.
Personenbezogene Daten
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder
identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als
identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere
mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu
Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen
Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen,
wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind,
identifiziert werden kann;
Erläuterung: Personenbezogene Daten sind also all jene Daten, die Sie als Person identifizieren
können. Das sind in der Regel Daten wie etwa: